Content-Serie zur VDT-Artikelserie „Best Practices im Cash Management – Artikel 3.2 Bankenkommunikation – Bankenanbindung – Update 2021“ (4)

SWIFT-Anbindung

 

Um an das SWIFT-Netz angebunden zu werden sind umfangreiche Dokumentationen einzureichen, zahlreiche Bedingungen und Vereinbarungen zu akzeptieren, Verträge mit anzubindenden Kreditinstituten auszuhandeln und technische Voraussetzungen zu erfüllen bzw. herzustellen.

 

Für die rechtliche Ausgestaltung gibt es generell zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. MA-CUG: Eine Bank, die über das SWIFT-Netzwerk mit ihren Kunden kommunizieren will, hat für „ihre“ Kunden im SWIFT-Netzwerk eine „Member Administrated Closed User Group“ (MA-CUG) gebildet.
  2. SCORE: Durch die Teilnahme an SCORE können sich Banken entscheiden, standardisierte Dokumente zu verwenden. SCORE steht für „Standardised Corporate Environment“.

 

Bei der Entscheidung für eine SWIFT-Anbindung sind nicht nur die rechtlich unterschiedlichen Strukturen MA-CUG und SCORE zu beurteilen, sondern auch verschiedene Arten der technischen Anbindung.

 

 

 

#vontreasurerenfürtreasurer

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