Ablösung EONIA durch €STR : Welche Auswirkungen spüren Sie?

Mit Bezug zur VDT-Umfrage vom 04.12.2020 zum Thema Benchmarkreform/ Ablösung EONIA durch den €str, möchten wir Ihnen gerne im Folgenden das Umfrageergebnis mitteilen.

 

Ziel der Umfrage war es, ein Sentiment über eine etwaige Indikationspluralität zu erlangen. Es galt dabei zu identifizieren, ob Kontrahenten durch die Umstellung des Referenzzinssatzes zusätzliche Marge generieren. Was bedeutet das konkret? Der Spread zwischen dem EONIA und €str wurde bei 8,5 BP fixiert. Wenn – in einer Beispielrechnung – die Anlagekondition in der Vergangenheit EONIA – 15 BP lautete, sollte die neue Regelung rechnerisch abgeleitet €str – 6,5 BP lauten. Unter Berücksichtigung des Spreads von 8,5 BP ist der Anlagezins in beiden Fällen identisch. Sollte das neue Verzinsungsangebot abweichend lauten, sollten Treasury Abteilungen prüfen, inwiefern diese Abweichungen begründbar oder nachteilhaft sind.

 

Das Umfrageergebnis lässt sich dabei wie folgt zusammenfassen:

  •  Es besteht ein großes Interesse an dem Thema
  • 10% aller Befragten haben bereits bewusst konkrete Angebote vorliegen
  • Bei den Wenigsten wurde die beschriebene Spread-Situation explizit eruiert

 

Rückschlüsse zu einer möglichen Benachteiligung durch die Umstellung sind daher derzeit nicht ableitbar. 

 

Daher folgendes Anraten seitens des VDT:

Prüfen Sie Ihre kurzfristigen Anlage- und Aufnahmekonditionen durch entsprechende Anfragen bei Ihren Kontrahenten und verschaffen Sie sich so  Kenntnis und Transparenz darüber. Stellen sich dabei Differenzen zu einer reinen rechnerischen Überleitung heraus, können Sie uns hiervon, zu statistischen Zwecken, gerne unterrichten. Bei Wunsch, behandeln wir jede Rückmeldung  streng anonym.

 

Bei Fragen zum Thema können Sie sich jederzeit an die Geschäftsstelle wenden.