Überarbeitung PSD2: VDT adressiert die Konzernprivileg-Problematik beim BMF

Im Dezember 2022 haben sich Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des VDT ausgetauscht. Thema war unter anderem die Problematik für Corporates, die sich aus dem derzeit formulierten Konzernprivileg der PSD2 und der engen Auslegung der BaFin ergibt. Der VDT hat im Rahmen dessen entsprechende Unterlagen der seit 2018 erreichten „bedingten Arbeitslösung“ für zentralisierte Cash-Management-Systeme (siehe VDT-Bibliothek) zur Verfügung gestellt. Ziel des VDT ist es, bei der Überarbeitung der PSD2 auf eine klare und eindeutige Formulierung der Bereichsausnahme Konzernprivileg hinzuwirken und somit die Rechtssicherheit für die VDT-Mitglieder zu stärken. Damit hat der VDT die Bedeutung der Konzernprivileg-Bereichsausnahme sowohl beim BMF als auch

  • über die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation,
  • in einem direkten Gespräch mit der EU-Kommission und
  • in Zusammenarbeit mit dem EACT auf EU-Ebene platziert

Drüber hinaus hatte der VDT am 06. Februar 2023 die Gelegenheit, das Thema nochmal gemeinsam mit dem EACT beim BMF und dem “Attaché for Financial Services at the German Permanent Representation to the European Union“ anzusprechen.