CESOP-Richtlinie: Keine Meldepflicht für konzerninterne Zahlungen

Konzerninterne Zahlungen sind von der Meldepflicht zur Vermeidung von Mehrwertsteuerbetrug ausgenommen.

 

Banken und Zahlungsdienstleister in der Europäischen Union sind ab 2024 dazu verpflichtet, umfangreiche Daten aus dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu melden. Diese, in einer zentralen europäischen Datenbank, dem Central Electronic System of Payment information (CESOP) zusammengeführten Daten, sollen den europäischen und nationalen Behörden dazu dienen, den Mehrwertsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr einzudämmen. In unserem Online-Event „Gegen Mehrwertsteuerbetrug – neue Meldepflichten“ vom 09.02.2023 haben wir unter anderem beleuchtet, was dies für Treasurer bedeutet und diskutiert, ob diese Meldepflicht auch für Inhouse Banken gilt (siehe Präsentationsunterlagen und Aufzeichnung).

 

Die Europäische Kommission beantwortet diese Frage nun in den „Frequently Asked Questions“ zur CESOP-Richtlinie. Demnach sind Inhouse Banken nicht im “scope” (siehe 2.2.6 der FAQ).