EU-Entwurf zu Instant Payments: VDT betont die Notwendigkeit des IBAN-Name Check im Massenzahlungsverkehr

Ende April teilte der VDT seine Auffassung zur europaweiten Betrugsprävention bei Echtzeitüberweisungen mit dem BMF. Ein integrierter IBAN-Name Check ist, insbesondere im Massenzahlungsverkehr, wichtig.

 

Bereits im Februar 2023 hat der VDT den EU-Entwurf zur Regulierung von Instant Payments kommentiert und seine Ansichten mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Deutsche Bundesbank und der European Association of Corporate Treasurers (EACT) geteilt. Die Details können Sie in unserem News-Beitrag vom 7. Februar 2023 lesen.

In einem mit dem EACT abgestimmten Schreiben an den BMF Ende April 2023 unterstrich der Verband, wie wichtig zur europaweiten Betrugsprävention bei Echtzeitüberweisungen ein integrierter IBAN-Name Check, insbesondere im Massenzahlungsverkehr, ist. Zudem wurde darauf verwiesen, dass für einen sicheren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der EU einheitliche europäischen Sicherheitsstandards, also z.B. zusätzliche und bereits existierende Sicherheitselemente, verwendet werden sollten.

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