EU-Prospektverordnung: ESMA legt ESG-Angaben für Emittenten fest

Die ESMA hat eine Erklärung zu Nachhaltigkeitsangaben veröffentlicht. Damit macht die Behörde deutlich, welche ESG-Informationen Emittenten künftig in ihre Prospekte aufnehmen müssen.

 

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat im Juli 2023 eine Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Informationsanforderungen nach der EU-Prospektverordnung veröffentlicht. Darin erläutert sie, welche Informationen zum Thema ESG (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) Emittenten von Wertpapieren in ihren Prospekten festhalten müssen. Die Erklärung bezieht sich auf Prospekte für Nichtdividendenwerte, also insbesondere Green Bonds, und Aktien.

 

Damit hat die ESMA nun verbindliche spezifische ESG-Offenlegungsanforderungen für Prospekte festgelegt. Das gab es bislang in dieser Form nicht. Bisher dienten nur allgemeine Anforderungen der Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde als Basis.

 

ESG-Reporting immer wichtiger

Mit der jetzt veröffentlichten Erklärung bekommen Treasurer mehr Klarheit, welche ESG-Informationen sie künftig in Prospekte aufnehmen müssen. Der damit verbundene Aufwand sollte aber nicht unterschätzt werden. Sowohl der Kapitalmarkt als auch Banken erwarten von Emittenten immer mehr eine klare ESG-Strategie mit ambitionierten Zielen, die auf die Geschäftsmodelle der Emittenten abgestimmt sind. Ein ausführliches ESG-Reporting wird damit immer wichtiger.