Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)

Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, hat die Bundesregierung das seit der Ölkrise 1975 geltende Energiesicherungsgesetz angepasst. Die Gesetzesänderungen sind am 22. Mai bzw. 12. Juli in Kraft getreten und sehen, sofern die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimporte nach Deutschland feststellt, u.a. ein außerordentliches Preisanpassungsrecht (§24 EnSiG) sowie eine sogenannte „saldierte Preisanpassung“ (§ 26 EnSiG) vor. Beide Preisanpassungsrechte stellen Instrumente dar, die nur bei einer weiteren Verschärfung der Situation und unter eng definierten Voraussetzungen befristet ergriffen werden können, um die Lieferketten und Marktmechanismen aufrecht zu erhalten. So ist es Gasversorgern beim außerordentlichen Preisanpassungsrecht möglich, die Gaspreise gegenüber Ihren Kunden auf ein „angemessenes“ Niveau anzupassen. Bei der „saldierten Preisanpassung“ kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung über eine Umlage, die durch einen „unabhängigen Kassenwart“ ermittelte Mehrkosten gleichmäßig auf die Gesamtheit aller Gas-Kunden verteilen.

 

Jedes Unternehmen sollte sich mit der Störung der Gasversorgung beschäftigen, eine Risikoanalyse zu den Auswirkungen des Gaslieferstopps auf das eigene Geschäft durchführen und ggf. „Vorsorge“-Maßnahmenergreifen. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass bei einer Zuspitzung der Lage die ergriffenen Maßnahmen evtl. nur eingeschränkt wirken und ggf. sogar weitere Risiken beinhalten; beispielsweise, wenn das Grundgeschäft des Sicherungsinstrumentes / die Gaslieferung entfällt. Besser ist daher, langfristig auf eine Alternative zu Gas zu setzen.

 

Wenn Sie sich zu der Thematik austauschen und Ihre Erfahrungen / Strategie mit anderen Mitgliedern teilen wollen, dann melden Sie sich bei kirsten.stahnke@vdtev.de oder nutzen Sie das VDT Diskussionsforum. Bei Interesse organisieren wir gerne einen informellen virtuellen Austausch.

 

Weitere Informationen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

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