VDT nimmt zum EU-Entwurf zu Instant Payments Stellung

Am 26. Oktober 2022 hat die europäische Kommission einen Entwurf zur Regulierung von Instant Payments veröffentlicht. Der VDT hat diesen Entwurf kommentiert und seine Ansichten mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Deutsche Bundesbank und der European Association of Corporate Treasurers (EACT) geteilt. Angesprochen haben wir unter anderem:

  • die Ausführungsfristen für Bulk-Payments: 10 Sekunden sind aus VDT-Sicht für den gesamten Bulk mit Überprüfung (Sanktionslisten) zu knapp bemessen. Wir schließen uns hier den Statements der Banken an. Eine Limitierung auf 30 Minuten ist möglich, jedoch ohne Einfluss auf die Ausführung von Einzelzahlungen.
  • die Befürwortung des Namensabgleiches (Kontokennung mit Namen des Zahlungsempfängers) sowie die Rückinformation an den Zahler über den Grad der Abweichung (ggf. als Extraservice).
  • die im Entwurf fehlende Information zur in Deutschland existierenden Betragsgrenze von 100.000,00 EUR, deren Wegfall wir empfehlen
  • die Bepreisung der Instant Payments: Die Gebühren für Echtzeitzahlungen sollten nicht über den herkömmlichen Sepa-Zahlungsverkehrsgebühren liegen.
  • die Notwendigkeit, dass auch Zahlungs- und E-Geld-Instituten wie Investmentgesellschaften oder Bausparkassen an den in der Richtlinie benannten Abrechnungssystemen teilnehmen und insbesondere für den Empfang der Zahlungen erreichbar sind. Den Zahlungsverkehr in Instant Payments und Non Instant Payments aufzuteilen, ist für Treasurer nicht praktikabel.

Am 06. Februar 2023 hatte der VDT darüber hinaus gemeinsam mit dem EACT die Gelegenheit, die Wichtigkeit der vorgenannten Punkte mit dem BMF und dem “Attaché for Financial Services at the German Permanent Representation to the European Union“ zu erörtern.