VDT veröffentlicht Leitfaden zum Thema „Treasury und ESG“

Der Leitfaden soll einen aktuellen Überblick über das komplexe Thema ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und die damit verbundenen Anforderungen an die Arbeit im Treasury geben, die Treasurer für die vielfältigen Facetten sensibilisieren und ihnen einen Anstoß geben, sich mit den unternehmensindividuell relevanten Aspekten gegebenenfalls intensiver auseinander zu setzen.

Betroffen sind alle Funktionen des Treasury. ESG-Themen gibt es bei allen Formen der Geldaufnahme, der Geldanlage, des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung, des Risikomanagements, der Versicherungen und generell der Finanzmarktkommunikation. Neben Informationspflichten geht es um die ESG-orientierte Gestaltung der Finanzierungsinstrumente und Derivate, aber auch um die Gestaltung der internen Organisation und der Einbau der ESG-Themen in die Treasury-IT.

Die Rechtsordnung, der Markt und das eigene Unternehmen definieren Ziele, Informations- und Verhaltenspflichten zum Thema ESG. Der Leitfaden gibt dazu aus Treasury-Sicht einen Überblick.

Die umfangreichen und auch für Treasury relevanten Berichtspflichten zu ESG befinden sich nunmehr weitgehend in der Umsetzungsphase. Treasurer sollten sich daher jetzt mit den Rechtsgrundlagen zu ESG, insbesondere mit der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS), auseinandersetzen, um ein Grundverständnis für diese Regelungen zu bekommen, auch wenn die unternehmensinterne Zuständigkeit für ESG-Themen primär nicht im Treasury liegt.

Unternehmen sollten das Projekt zur Erfüllung der CSRD frühzeitig und mit ausreichend Vorlauf – am besten zwölf bis 18 Monate vorher – zum Beginn der Berichtspflicht beginnen, sofern noch nicht geschehen. Es ist empfehlenswert, sich auf typische Anfragen von externen Stakeholdern vorzubereiten, indem auch vor Beginn der externen Reportingpflicht schon Antworten entwickelt werden und die Gesamtstrategie erkennbar ist.

Im Zweifelsfall sollte ein Unternehmen den Investoren und anderen Stakeholdern im Nachhaltigkeitsbericht eine Vielzahl von Standard ESG-KPIs anbieten, ähnlich wie bei Performance-Kennzahlen in der Finanzberichterstattung, und dazu Basisdaten zur eigenen Berechnung von KPIs durch die Informationsadressaten, ähnlich wie aktuell im Geschäftsbericht und im Jahresabschluss für finanzielle Kennzahlen, zur Verfügung stellen.

Außenstehende informieren sich oft auch anhand von sogenannten ESG-Ratings von spezialisierten Ratingagenturen über den ESG-Status der Unternehmen. Das Treasury sollte in jedem Fall die nicht beauftragten ESG-Ratings für das eigene Unternehmen kennen und die wichtigsten überwachen. In ausgewählten, besonders wichtigen Fällen sollte das Unternehmen die ESG-Ratingagentur mit Informationen versorgen oder eine Kooperation mit der betreffenden Agentur in Betracht ziehen. Bei grünen und ESG-abhängigen Finanzierungsinstrumenten sollte eine für das Unternehmen und seine wichtigsten Investoren kompatible ESG-Ratingagentur mit den notwendigen Unterstützungsleistungen wie der Second Party Opinion beauftragt werden. Bei ESG-orientierten größeren Geldanlagen kann der Ankauf von ESG-Ratings in Betracht kommen.

ESG-Aspekte spielen in allen Treasury-Funktionen eine zunehmend größere Rolle. Es muss firmenspezifisch geprüft werden, an welcher Stelle und in welchem Maße eine Betroffenheit vorliegt. Es empfiehlt sich, auf Basis eines Grundverständnisses der ESG-Thematik alle Treasury-Funktionen systematisch zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei müssen die existierenden Treasury-Richtlinien, Arbeitsabläufe und die Treasury-IT gegebenenfalls angepasst werden.

ESG ist eine Querschnittsaufgabe, die von allen Mitarbeitern im Unternehmen getragen werden sollte. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Unternehmensstruktur und -kultur variieren, aber eine ganzheitliche Integration von ESG in die Unternehmenskultur und -prozesse ist von entscheidender Bedeutung, um einen nachhaltigen Einfluss zu erzielen. In jedem Fall sollte im Treasury eine Zuständigkeit für ESG bezogene Themen etabliert werden. Diese Zuständigkeit sollte darüber hinaus mit den berichtspflichtigen Themen vertraut sein.

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