EURIBOR fallbacks - ECB publishes recommendations

 

VDT Newsletter Equity & Debt 05-2021 –
EURIBOR fallbacks – ECB publishes recommendations 

 

Seit ihrer Gründung im Jahr 2017 hat die Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen unter anderem intensiv daran gearbeitet, geeignete Marktstandards für Verträge und Finanzinstrumente zu identifizieren, die im Falle des dauerhaften oder vorübergehenden Wegfalls des EURIBOR einen geordneten Übergang zu entsprechenden Alternativen ermöglichen. Obwohl keine Abschaffung des EURIBOR geplant ist, kann die Entwicklung robusterer Ausweichvereinbarungen dazu beitragen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Risiken zu verringern. Für Finanzinstitute ist die Vereinbarung derartiger Ausweichlösungen in vielen Fällen regulatorisch verpflichtend. Deshalb empfiehlt die Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen, dass für alle EURIBOR-Instrumente oder -Verträge Vorkehrungen für eine etwaige dauerhafte Beendigung, die vorübergehende Nichtverfügbarkeit und die Auslöser vor der Beendigung des EURIBOR getroffen werden. 

 

In Bezug auf die Fallback-Zinssätze werden zwei Herangehensweisen empfohlen:

  • Eine vorwärtsgerichtete („forward-looking“) Laufzeitstruktur auf der Basis von Quotierungen und Transaktionen an den €STR-Derivatemärkten
  • Eine rückwärtsgerichtete („backward-looking“) Laufzeitstruktur (erst am Periodenende verfügbar; „in arrears“), die auf der Aufzinsung vergangener täglicher Fixings des risikofreien Tagesgeldsatzes basiert.

 

Wichtige Empfehlungen zu Zinsanpassungen:

  • Speziell für Unternehmenskredite empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Wahlmöglichkeit zwischen der sofortigen Anwendung der backward-looking Methodik oder der Einbeziehung eines Fallback-Wasserfalls, der primär aus einem forward-looking Fallback-Satz und sekundär aus einem backward-looking Fallback-Satz besteht.
  • Für Verrechnungspreise empfiehlt die Arbeitsgruppe, es dem Ermessen der Marktteilnehmer zu überlassen, ob sie EURIBOR-Fallback-Maßnahmen einbeziehen wollen oder nicht.
  • – Für Handelsfinanzierungen empfiehlt die Gruppe eine Wasserfallstruktur, die aus einem forward-looking Fallback-Satz auf der ersten Ebene und einem backward-looking Fallback-Satz auf der zweiten Ebene besteht.
  • – Für Schuldverschreibungen / Anleihen empfiehlt die Gruppe einen backward-looking Fallback-Satz.

 

Empfehlung zur Anpassung des Credit Spreads (wegen Kreditrisikodifferenz zwischen EURIBOR und €STR):

  • – Fünfjährige historische Median-Spread-Anpassung für Cash-Produkte – was der ISDA-Empfehlung für Derivate entspricht.
  • – Wenn die Tiefe des €STR-Marktes zum Zeitpunkt der Berechnung nicht ausreichend ist, sollten historische EONIA-Daten mit einer Anpassung von +8,5 Basispunkten verwendet werden.

 

Die detaillierten Empfehlungen finden Sie hier.